Gründungsberatung /-coaching

Gründungsberatung allgemein
Ziel ist eine fundierte Entscheidung – für oder auch gegen die Selbstständigkeit.

AVGS
Die AVGS-Gründungsberatung ermöglicht arbeitslosen Menschen (ALG I oder Bürgergeld) ein gefördertes Gründercoaching über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger, um eine Selbstständigkeit realistisch vorzubereiten.

BPW
Über das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) können Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu 50 % Zuschuss zu einer professionellen Unternehmensberatung erhalten.
Gründungsberatung in Dortmund
Gründungsberatung unterstützt Menschen dabei, eine fundierte Entscheidung über den Weg in die Selbstständigkeit zu treffen. Sie richtet sich an Personen, die eine Geschäftsidee haben oder über eine Gründung nachdenken, aber noch Klarheit, Struktur und Orientierung benötigen.
In der Gründungsberatung werden unter anderem folgende Fragen geklärt:
Ist die Geschäftsidee grundsätzlich tragfähig? Passt die Selbstständigkeit zur persönlichen und beruflichen Situation? Welche Schritte sind realistisch und in welcher Reihenfolge sinnvoll?
Die Gründungsberatung in Dortmund findet im direkten Austausch statt und berücksichtigt sowohl die individuelle Ausgangslage als auch die regionalen Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem lokale Ansprechpartner, Fördermöglichkeiten und typische Anforderungen, die sich aus dem Umfeld in Dortmund und der Region ergeben.
Ziel der Gründungsberatung ist es nicht, eine Gründung zu erzwingen, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Am Ende sollen Ratsuchende einschätzen können, ob eine Selbstständigkeit für sie der richtige Weg ist und welche nächsten Schritte konkret sinnvoll sind.
Die Beratung kann sowohl für arbeitslose Menschen als auch für Gründerinnen und Gründer genutzt werden, die unabhängig von Förderprogrammen eine professionelle Einschätzung und strukturierte Begleitung suchen. Sie dient als Vorbereitung für weitere Schritte wie Förderanträge, Businessplanung oder die tatsächliche Umsetzung der Gründung.

AVGS-Gründercoaching in Dortmund
Geförderte Gründungsberatung für arbeitslose Menschen (ALG I & Bürgergeld)
Das AVGS-Gründercoaching ist eine geförderte Maßnahme der Agentur für Arbeit und der Jobcenter für arbeitslose Menschen, die eine Selbstständigkeit als berufliche Perspektive prüfen oder vorbereiten möchten.
Grundlage ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III. Mit diesem Gutschein können arbeitslose Personen ein professionelles Gründercoaching in Anspruch nehmen, ohne die Kosten selbst zu tragen.
Das AVGS-Gründercoaching in Dortmund wird über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt. Die fachliche Beratung erfolgt durch einen Unternehmensberater, die Maßnahme selbst ist offiziell zugelassen und entspricht den Vorgaben der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters.
Für wen ist das AVGS-Gründercoaching geeignet?
Das AVGS-Gründercoaching richtet sich an:
- Arbeitslose mit ALG I (Bezug von Arbeitslosengeld I)
- Leistungsberechtigte im Bürgergeld (ehemals ALG II)
- Personen, bei denen eine Selbstständigkeit als Eingliederungsstrategie geprüft wird
Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle (Arbeitsagentur oder Jobcenter) die Maßnahme als sinnvoll für die berufliche Eingliederung einschätzt.
Inhalte des AVGS-Gründercoachings
Im AVGS-Gründercoaching werden alle wesentlichen Aspekte einer Gründung systematisch bearbeitet, unter anderem:
- Prüfung der Geschäftsidee und der persönlichen Voraussetzungen
- Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells
- Markt- und Zielgruppenbetrachtung
- Grundzüge der Finanzplanung (Einnahmen, Ausgaben, Liquidität)
- Vorbereitung auf Gespräche mit Jobcenter oder Arbeitsagentur
- Einordnung von Chancen, Risiken und Alternativen
Ziel ist es nicht, eine Gründung um jeden Preis umzusetzen, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit AVGS
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Für Beziehende von ALG I kann das AVGS-Gründercoaching u. a. als Vorbereitung auf:
- eine mögliche Selbstständigkeit
- einen späteren Gründungszuschuss
dienen.
Der Gründungszuschuss selbst ist keine automatische Folge des Coachings, sondern eine gesonderte Förderentscheidung.
Bürgergeld (ehemals ALG II)
Für Leistungsberechtigte im Bürgergeld kann das AVGS-Gründercoaching genutzt werden, um:
- die Tragfähigkeit einer Gründungsidee zu prüfen
- eine Selbstständigkeit als Eingliederungsoption vorzubereiten
- Alternativen zur Gründung realistisch zu bewerten
Auch hier gilt: Die Förderung erfolgt im Rahmen des Ermessens des Jobcenters.
Rolle des AZAV-zertifizierten Bildungsträgers
Das AVGS-Gründercoaching wird nicht privat, sondern im Rahmen einer AZAV-zugelassenen Maßnahme durchgeführt.
Der Bildungsträger übernimmt dabei die formale Trägerschaft und Abrechnung gegenüber der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter.
Ziel des AVGS-Gründercoachings
Ziel des AVGS-Gründercoachings ist es, arbeitslose Menschen dabei zu unterstützen,
- ihre Gründungsidee realistisch einzuschätzen
- fundierte Entscheidungen zu treffen
- eine mögliche Selbstständigkeit strukturiert vorzubereiten
- oder bewusst einen anderen beruflichen Weg zu wählen
Das Coaching dient damit der beruflichen Orientierung und Eingliederung, nicht der pauschalen Gründungsförderung.

Gründungsberatung über das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) in Dortmund
Das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) ist ein öffentlich gefördertes Programm zur Unterstützung von Gründerinnen, Gründern und jungen Unternehmen. Es ermöglicht die Inanspruchnahme einer professionellen Unternehmensberatung, bei der bis zu 50 % der Beratungskosten bezuschusst werden.
Im Unterschied zum AVGS richtet sich das BPW nicht ausschließlich an arbeitslose Personen, sondern an Menschen, die bereits gegründet haben oder sich konkret in der Gründungsphase befinden. Eine Arbeitslosigkeit oder ein Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist keine Voraussetzung.
Die Gründungsberatung über das BPW kann genutzt werden, um unternehmerische Fragestellungen strukturiert zu bearbeiten. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens, die Planung von Einnahmen und Ausgaben, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die Stabilisierung des Unternehmens in der frühen Phase.
Die Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Unternehmensberater und wird erst nach formaler Antragstellung und Bewilligung gefördert. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Beratung, die Abrechnung der Förderung im Anschluss an die durchgeführte Beratung.
In der Gründungsberatung im Rahmen des BPW wird großer Wert auf eine realistische und praxisnahe Betrachtung gelegt. Ziel ist es, unternehmerische Entscheidungen fundiert vorzubereiten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens zu stärken. Die Beratung dient nicht der kurzfristigen Förderung, sondern der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens.
Das Beratungsprogramm Wirtschaft ist besonders geeignet für Gründerinnen und Gründer aus Dortmund und der Region, die eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen möchten, dabei aber nicht vollständig auf Eigenfinanzierung angewiesen sein wollen.
